Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 20 – Garrath und 1. Änderung

Der Bebauungsplan "Garrath" in seiner Urfassung wurde 1976 rechtswirksam.

Unter den angehängten Dateien befindet sich eine Übersicht über Grundstücke, die von vereinfachten Änderungen im Geltungsbereich des Ursprungsplanes und aller Änderungsbereiche betroffen sind. Sollte Ihr Grundstück von einer solchen Änderung betroffen sein, so wenden Sie sich für Auskünfte zum Änderungsinhalt bitte an die genannten Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de