Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2016 den Bebauungsplan Nr. 2 „Südost- Teilplan IV“, 2. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Inhalt der Planänderung ist eine Erweiterung der überbaubaren Fläche des bestehenden Aldi- Marktes um 5,0 m nach Süden und in einem südlichen Teilbereich um 4,0 m nach Osten. Damit wird eine Erweiterung der Verkaufsfläche von derzeit 786 m² auf bis zu 900 m² möglich. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen B- Plans bleiben unberührt.
Da es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung handelt, erfolgte die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan am 24.10.2016 in Kraft getreten.