Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 2 "Südost", 8. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 06.07.2017 den Bebauungsplan Nr. 2 "Südost", 8. Änderung als Satzung beschlossen.

Inhalt der Änderung ist die Umwandlung einer Verkehrsfläche in ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht, sowie die Umwandlung der Festsetzung der Fläche für einen Wendehammer in „Allgemeines Wohngebiet“. Alle übrigen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan Nr. 2 "Südost", 8. Änderung am  01.08.2017 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de