Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 2 - Geschermannweg - 1. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2016 den Bebau- ungsplan   Nr. 2  „Geschermannweg – Teilplan 2“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der Planänderung ist die Umwandlung der bisher zulässigen Eingeschossigkeit und 30° - 35° Dachneigung auf die Zulässigkeit einer maximal zweigeschossigen Bebauung mit einer Dachneigung von 30° - 45°. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans bleiben von der Änderung unberührt.

Da es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung handelt, erfolgte die Durchführung im beschleunigten  Verfahren  gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist tritt der Bebauungsplan am 24.10.2016 in Kraft.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de