Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2016 den Bebau- ungsplan Nr. 2 „Geschermannweg – Teilplan 2“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Inhalt der Planänderung ist die Umwandlung der bisher zulässigen Eingeschossigkeit und 30° - 35° Dachneigung auf die Zulässigkeit einer maximal zweigeschossigen Bebauung mit einer Dachneigung von 30° - 45°. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans bleiben von der Änderung unberührt.
Da es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung handelt, erfolgte die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist tritt der Bebauungsplan am 24.10.2016 in Kraft.