Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 19 - Alter Postweg Süd

Der Bebauungsplan wurde am 08.06.2007 rechtskräftig. 

Hinweis zu den textlichen Festsetzungen „Überbaubare Grundstücksflächen, Nebenanlagen & Stellplätze“:

Die Überschreitung der, von der das Grundstück erschließenden Straße aus gesehenen, rückwärtigen Baugrenze bis zu einer Tiefe von 3,00 m stellt eine Ausnahme nach §  23 (5) BauNV  dar.

Eine Ausnahme nach §  23 (5) BauNVO löst ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW aus (Bauantrag).  Das Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW kann in solchen Fällen nicht angewendet werden. 

Aus der folgenden Übersichtskarte ist die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ersichtlich.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de