Der Bebauungsplan wurde am 08.06.2007 rechtskräftig.
Hinweis zu den textlichen Festsetzungen „Überbaubare Grundstücksflächen, Nebenanlagen & Stellplätze“:
Die Überschreitung der, von der das Grundstück erschließenden Straße aus gesehenen, rückwärtigen Baugrenze bis zu einer Tiefe von 3,00 m stellt eine Ausnahme nach § 23 (5) BauNV dar.
Eine Ausnahme nach § 23 (5) BauNVO löst ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW aus (Bauantrag). Das Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW kann in solchen Fällen nicht angewendet werden.
Aus der folgenden Übersichtskarte ist die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ersichtlich.