Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2019 den Bebauungsplan Nr. 18 „Wienort“ 1. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Zielsetzung des Bauleitplanverfahrens ist die Abschaffung des städtebaulichen Missstands eines Gewerbegebiets inmitten einer unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung und die Steuerung der innerstädtischen Wohnbauentwicklung im Bereich des bisherigen Gewebegebiets. Weiterhin ist die Vermeidung einer Fortführung der nicht mehr dem Gebietscharakter entsprechenden Gewerbenutzung, sowie die Verbesserung der Wohnqualität der Umgebungsbebauung erklärtes städtebauliches Ziel.
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan Nr. 18 „Wienort“ 1. Änderung am 17.10.2019 in Kraft getreten.