Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 11 „Stadtmitte, II. Sanierungsabschnitt“, 3. Änderung

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 „Stadtmitte, II. Sanierungsabschnitt“, 3. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Stadtmitte, II. Sanierungsabschnitt“, 3. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Anlass der Änderung ist die Planung zum Abriss des Bürgerhaussaals und zur Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses an gleicher Stelle unter Einbeziehung des bestehenden Kellergeschosses. Die Änderungsinhalte beziehen sich ausschließlich auf den rückwärtigen, zum Kühl hin ausgerichteten Bereich des Grundstücks Weststraße 5 - 7. Hier wird die festgesetzte geschlossene Bebauung für die oberirdischen Geschosse in eine offene Bauweise umgewandelt. Für das Kellergeschoss bleibt die geschlossene Bauweise erhalten. Die Firstrichtung wird zum Kühl hin von „traufenständig“ in „giebelständig“ umgewandelt und die Baugrenzen werden angepasst. Zudem erfolgt die textliche Festsetzung, dass nach § 7 (2) BauNVO Wohnungen in allen Geschossen allgemein zulässig sind.

Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung, die die Änderung eines bestehenden Baugebiets betrifft. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a  BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wurde gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.

Der Bebauungsplan ist am 08.02.2019 in Kraft getreten.

 

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de