Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 11 - "Albersloh Kohkamp " Teilbereich 2

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 27.06.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Albersloh  Kohkamp“ gefasst.

Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs an Wohnbauflächen im Ortsteil Albersloh, der im Rahmen der Innenentwicklung nicht mehr gedeckt werden kann, hat die Stadt Sendenhorst beschlossen, eine maßvolle Entwicklung weiterer Wohnbauflächen am süd- östlichen Siedlungsrand von Albersloh zu schaffen. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die bauliche Weiterentwicklung des Ortsteils geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 15,3 ha. die sich derzeit hauptsächlich als landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Sendenhorst wurde inzwischen angepasst und weist das Plangebiet überwiegend als „Wohnbaufläche“ aus. Entlang des Alsterbachs trifft der Flächennutzungsplan die Darstellung „Grünfläche“. Ein kleiner Teilbereich ist als „Fläche für Regenrückhaltebecken / Regenüberlaufbecken / Retentionsbodenfilter“ dargestellt.

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11 „ Albersloh Kohkamp“ , in die Teilbereiche  1 und 2 aufzuteilen. Der Bebauungsplan Nr. 11 „ Albersloh Kohkamp“ , Teilbereich 2 wurde am 20.01.2020 rechtskräftig

Die Geltungsbereiche der Bebauungsplan- Teilbereiche  sind in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

 Folgende Anlagen sind der Planung beigefügt und nachfolgend einsehbar:
-  Artenschutzrechtliche Prüfung vom 25.02.2019
-  Faunistischer Fachbeitrag vom 25.02.2019
-  Maßnahmenkonzept Artenschutz vom 07.02.2019
-  Bodengutachten vom 21.11.2017
-  Nachweis der Überflutungssicherheit vom 26.10.2018
-  Verkehrsuntersuchung Baugebiet Kohkamp vom April 2016
-  Immissionsgutachten Schall vom 11.05.2018
-  Immissionsgutachten Schall / Bahn vom 31.01.2019
-  Geruchsgutachten vom 11.06.2018

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de