Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 10 - Zegen Esch / Langen Esch mit 1. – 3. Änderung

Das Plangebiet ist über den Kreisverkehr an der Bergstraße und den Bispingweg erschlossen und umfasst rund 70 Grundstücke, die mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden können.

Hinweis zu der textlichen Festsetzungen Nr. 3:

Die Überschreitung der gartenseitigen = rückwärtigen Baugrenze bzw. deren Verlängerung mit der Garage/dem Carport bis zu einer Tiefe von 3,0 m stellt eine Ausnahme nach §  23 (5) BauNVO dar.

Eine Ausnahme nach §  23 (5) BauNVO löst ein vereinfachtes Genehmigungs- verfahren nach § 68 BauO NRW aus (Bauantrag).  Das Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW kann in solchen Fällen nicht angewendet werden.

Der Teilbereich I (Zegen Esch) wurde am 05.04.2002 rechtskräftig

Der Teilbereich II (Langen Esch) wurde am 19.11.2004 rechtkräftig

2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 
Die Änderung des Bebauungsplans ist am 14.04.2010 rechtskräftig geworden.

3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Durch die 3. vereinfachte Änderung soll der allgemeinen Alterung der Bevölkerung in der Stadt Sendenhorst Rechnung getragen und dem demografischen Wandel positiv begegnet werden, indem Baumöglichkeiten insbesondere für ältere Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Diese Bebauungsmöglichkeit ist derzeit im gesamten Stadtgebiet von Sendenhorst nicht ohne weiteres möglich.

Die Änderung des Bebauungsplans ist am 14.10.2011 rechtskräftig geworden.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de