Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Bült“, 6. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 30.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 1 „Auf den Bült“, 6. Änderung als Satzung beschlossen.

Inhalt der Planänderung ist die Festsetzung einer überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Sendenhorst, Flur 41, Flurstück 2574 zum Zweck der Errichtung von Asylbewerberunterkünften. Für das Grundstück der Deutschen Telekom AG, Flurstück Nr. 2609 erfolgt eine Umwandlung der Festsetzung von „Fläche für Gemeinbedarf“ in „Allgemeines Wohngebiet“, da die DTAG seit ihrer Privatisierung die Aufgabe „ Gemeinbedarf“ nicht mehr erfüllt.

Da es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung handelt, erfolgte die Durchführung im beschleunigten  Verfahren  gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan am 09.12.2016 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de