Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 1 „Albersloh- Ost“, 4. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 08.12.2016 den Bebauungsplan Nr. 1 „Albersloh Ost“ , 4. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungs- bereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der Planänderung ist die Umwandlung einer brachliegenden, an dieser Stelle auch städtebaulich nicht mehr gewünschten Gewerbefläche in ein Mischgebiet. Gleichzeitig soll der Geltungsbereich geringfügig nach Süden erweitert werden. Bei der Erweiterungsfläche handelt es sich zum großen Teil um eine heute bereits versiegelte Fläche, die derzeit zwar planungsrechtlich noch dem Außenbereich zuzuordnen ist, aber bis zur Betriebsaufgabe gewerblich genutzt wurde. Die bestehenden Festsetzungen zur Geschossigkeit, GRZ / GFZ Dachformen und First- und Traufhöhen werden übernommen.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (Wiedernutzbarmachung einer Gewerbebrache) BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.

Für das Plangebiet liegt eine artenschutzrechtliche Prüfung vor, in der mögliche Konflikte gem. § 44 BNatSchG, die bei der Durchführung der Planung entstehen könnten, geprüft wurden. Erforderliche Maßnahmen um bei Durchführung der Planung nicht gegen § 44 BNatSchG zu verstoßen sind im Gutachten aufgeführt.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben. Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist tritt der Bebauungsplan am  29.12.2016 in Kraft.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de