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Anträge auf Zuschüsse aus der Sparkassengewinnausschüttung

Anträge auf Zuschüsse aus der Sparkassengewinnausschüttung 2018 können bis zum 31.08.2019 schriftlich bei der Stadt Sendenhorst, Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst eingereicht werden.

Sparkassengewinnausschüttung

Die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Münsterland Ost hat am 19.06.19 über die Ausschüttung ihres Jahresüberschusses 2018 an ihre Trägerkommunen beschlossen. Danach ergibt sich für die Stadt Sendenhorst ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von 85.378,70 €.

Die Stadt Sendenhorst weist darauf hin, dass Mittel aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost für Einzelprojekte von Vereinen und Institutionen zur Verfügung gestellt werden können.

Insofern können ab sofort Anträge auf Bezuschussung von zeitlich begrenzten Einzelprojekten gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet werden und zwar zur Erfüllung von gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke. Dies umfasst die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt. Die Gewinnausschüttung kann sowohl für investive wie auch konsumtive Zwecke verwendet werden.

Grundsätzlich sollen nur Projekte gefördert werden,

  • die einen hohen qualitativen Standard und/oder einen großen Wert für die Allgemeinheit haben und
  •  deren Laufzeit sich über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erstreckt. In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei einer längeren Dauer eines Projektes ein Zuschuss gewährt werden.

Der Eigenanteil an den Gesamtkosten des Projekts soll in der Regel mindestens 30 % betragen; eigene Personalkosten können dabei nicht als Eigenanteil angesetzt werden.

Antragsberechtigt sind

  • freie Träger wie Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen sowie bürgerschaftliche Gruppen aus Sendenhorst und Albersloh sowie
  • städtische Dienstbereiche und Einrichtungen.

Anträge können für die genannte Ausschüttung des Jahresüberschusses 2018 bis zum 31.08.2019 schriftlich bei der Stadt Sendenhorst, Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst eingereicht werden.

In der Antragstellung ist das Projekt bzw. die Veranstaltung detailliert zu beschreiben und es sind alle beteiligten Institutionen zu benennen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass alle anderen Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Im Antrag sind in jedem Fall die geplante Finanzierung des Projektes über die gesamte Laufzeit sowie alle beantragten oder zugesagten Förderungen von anderer Seite zu benennen. Anträge sind grundsätzlich rechtzeitig vor Projektbeginn zu stellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Nach Abschluss des Projektes ist vom Antragsteller ein Verwendungsnachweis einzureichen, mit dem die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachgewiesen wird.

Die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost sind auf der Internetseite der Stadt Sendenhorst veröffentlicht unter www.sendenhorst.de/fileadmin/ortsrecht/290.pdf.