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Arbeitsagentur zahlt „Nachhilfeunterricht“ für Auszubildende

Viele ausbildende Betriebe kennen sicherlich das Problem: In der Praxis glänzt der Auszubildende und ist engagiert. In der Berufsschule kommt er aber kaum mit und die Ausbildung droht deshalb zu scheitern. Soweit muss es allerdings nicht kommen. Nachhilfeangebote für Jugendliche, die Unterstützung benötigen, sind fast schon die Regel. Immer mehr Betriebe organisieren inzwischen Nachhilfe und versuchen, das Problem in Eigenregie zu lösen, so die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Dabei nutzen aber, so die IHK, nur rund 26 Prozent der Unternehmen die möglichen ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) der Agentur für Arbeit.

Dieser „Nachhilfeunterricht“ beinhaltet individuell zugeschnittene Lernunterstützung sowie im Bedarfsfall sozialpädagogische Betreuung für Jugendliche in betrieblicher Ausbildung. So können schulische Defizite abgebaut oder soziale Schwierigkeiten überwunden werden. Der Unterricht dauert je nach Bedarf 3 – 8 Stunden in der Woche und findet meistens außerhalb der Ausbildungszeit statt.

Für den Jugendlichen und den ausbildenden Betrieb sind diese ausbildungsbegleitenden Hilfen kostenlos. Die Kosten werden direkt von der Arbeitsagentur an den Träger gezahlt. Der Auszubildende kann zu den Fahrtkosten einen Zuschuss erhalten, wenn sie über seine üblichen Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb hinausgehen. Über die Teilnahme an „abH“ entscheidet die Agentur für Arbeit.

Weitere Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit unter der Servicerufnummer für Arbeitgeber: 01801 – 664466.