Bebauungsplan

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Albersloh Mitte“, 3. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 23.01.2018 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Albersloh Mitte“, 3. Änderung und zur allgemeinen Offenlage des Planentwurfs sowie der TÖB– Beteiligung  nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 BauGB gefasst.

Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 8 „Albersloh Mitte – 3. Änderung“ ist die Entwicklung des Bereichs der ehemaligen „Roten Schule“ an der Ecke Bahnhofstraße – Teckelschlaut im Zentrum der Ortslage Albersloh. Die Schulnutzung wurde Anfang der 70er Jahre aufgegeben. Das Gebäude steht aufgrund von Mängeln in der Bausubstanz seit mehreren Jahren leer und bildet an dem markanten Standort einen städtebaulichen Missstand innerhalb des Ortskernes. Ziel der vorliegenden Planung ist es, für das Grundstück im Rahmen der Innenentwicklung den Rückbau der „Roten Schule“ und eine Wohnbauentwicklung in Form eines Mehrfamilienhauses zu ermöglichen. Das geplante Objekt wurde im Zuge eines Architektenwettbewerbes ermittelt.

Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung, die die Änderung eines bestehenden Baugebiets betrifft. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a  BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de