Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 „Einzelhandelsstandort Nordtor 39“

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Einzelhandelsstandort Nordtor 39“ als Satzung beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung des bestehenden K+K-Marktes  mit  derzeit 780 m² Verkaufsfläche auf maximal 1200 m². Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dienen ausschließlich der Erweiterung der Verkaufsfläche für Sortimente der Hauptwarengruppe Nahrungs- und Genussmittel. Die Verkaufsflächen der bestehenden zentrenrelevanten Rand- und Nebensortimente werden auf den Bestand festgeschrieben.

Der  vorhabenbezogene Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag, kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Inkratftreten:
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 „Einzelhandelsstandort Nordtor 39“ ab dem  28.12.2015 rechtskräftig.


Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de