Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2015 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Einzelhandelsstandort Nordtor 39“ als Satzung beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung des bestehenden K+K-Marktes mit derzeit 780 m² Verkaufsfläche auf maximal 1200 m². Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dienen ausschließlich der Erweiterung der Verkaufsfläche für Sortimente der Hauptwarengruppe Nahrungs- und Genussmittel. Die Verkaufsflächen der bestehenden zentrenrelevanten Rand- und Nebensortimente werden auf den Bestand festgeschrieben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag, kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.
Inkratftreten:
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 „Einzelhandelsstandort Nordtor 39“ ab dem 28.12.2015 rechtskräftig.