Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 9 - Jugendgästehaus Himmelreich und 1.Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 9 „Jugendgästehaus Himmelreich“ hat am 08.06.2007 rechtskraft erlangt. Aus dem nachfolgenden Übersichtsplan können Sie die Lage des Bebauungsplanbereiches erkennen.  

Bebauungsplan Nr. 9 „Jugendgästehaus Himmelreich“,
1. Änderung Der Bebauungsplan Nr. 9, Jungendgästehaus Himmelreich, 1. Änderung wurde am 11.10.2014 rechtskräftig. 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB , von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; §4c ist nicht anzuwenden.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de