Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 6 - Teppenkamp

Im Jahre 2000 wurden die textlichen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 6 "Teppenkamp" in Bezug auf Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten geändert.

Sollten diese Aspekte für Sie nicht von Belang sein, ist ausschließlich der Ursprungsplan Nr. 6 für Sie ausschlaggebend.

Sollten Einzelhandelsnutzungen oder Vergnügungsstätten geplant sein, so ist auch die "1. Änderung" hinzu zu nehmen.

Unter den angehängten Dateien befindet sich eine Übersicht über Grundstücke, die von vereinfachten Änderungen im Geltungsbereich des Ursprungsplanes und aller Änderungsbereiche betroffen sind. Sollte Ihr Grundstück von einer solchen Änderung betroffen sein, so wenden Sie sich für Auskünfte zum Änderungsinhalt bitte an die genannten Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de