Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 5 - Albersloh Süd I mit 1. und 2. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 den Bebauungsplan Albersloh Süd, 2. Änderung als Satzung beschlossen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Verschiebung der östlichen Baugrenze auf dem Grundstück Gemarkung Albersloh, Flur 30 Parz. 1263 u.1395. Die Baugrenze soll künftig in einem Abstand von 3,0 m parallel zur Straße Schwalbenweg festgesetzt werden. Gleichzeitig wird die westliche Baugrenze um 2,0 m nach Osten verschoben um einen besser nutzbaren Freiraum auf der Westseite des Grundstücks zu erhalten.

Da die Grundzüge der Planung  nicht berührt werden, wurde die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung kann gem. §10 BauGB im Rathaus, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst während der Publikumszeiten eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de