Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 5 - Albersloh Süd I - 3. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 "Albersloh-Süd I" 3. Änderung gefasst. Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 04.04.2019 die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen.

Inhalt der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Albersloh Süd I“ ist die Verschiebung der westlichen Baugrenze  auf dem Grundstück Gemarkung Albersloh, Flur 30, Flurstück 1685. Diese wird künftig in einem Abstand von 3,0 m parallel zur Straße Schwalbenweg festgesetzt. Durch die mögliche Verringerung der Vorgartenfläche entsteht eine bessere Nutzungsmöglichkeit auf dem für eine Freiraumnutzung attraktiveren rückwärtigen Bereich des Grundstücks.
Für Garagen wird festgesetzt, dass zu Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 5,00 m als Stauraum  einzuhalten ist. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5 „Albersloh Süd I“ bleiben von der Änderung unberührt.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der   Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen  verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Verfahren ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de