Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 48 „Hagenholt Nord“, 1. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 05.07.2018 den Bebauungsplan Nr. 48 „Hagenholt Nord“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist  ist der Bebauungsplan am 03.08.2018 in Kraft getreten.

Inhalt der Änderung ist die rechtlich eindeutige Festsetzung von Flächen, auf denen Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) ausgeschlossen sind.

Da die Grundzüge der bestehenden Planung des Bebauungsplans Nr. 48 „Hagenholt- Nord“ nicht berührt wurden, wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 , von dem Umweltbe-richt nach § 2a , von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 , welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4 c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de