im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wurde am 22.05.2012 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan wurde im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.