Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 44 „An der Kopernikusstraße“, 2. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2015 den Bebauungsplan Nr. 44 „An der Kopernikusstraße“, 2. Änderung als Satzung beschlossen.

Inhalt der Planänderung ist die Änderung der Höhenfestsetzung der Lärmschutzwand von bisher 3,0 m auf künftig 2,5 m bis 3,0 m. Alle anderen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.

Der Bebauungsplan wurde im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB  ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Inhalt der Planänderung ist die Änderung der Höhenfestsetzung der Lärmschutzwand von bisher 3,0 m auf künftig 2,5 m bis 3,0 m. Alle anderen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Inkrafttreten:
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist wurde der Bebauungsplan Nr. 44 „An der Kopernikusstraße“   2. Änderung 15.10.2015 rechtskräftig.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de