Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 43.4 - St. Josef- Stift - 4. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 24.11.2016 den Beschluss zur Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 43 „St. Josef-Stift“, 4. Änderung gefasst.

Inhalt der Planänderung ist die Schaffung zur Möglichkeit der Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung auf dem Gelände des St. Josef- Stiftes. Vorgesehen ist hierfür ein Baukörper mit 2 Vollgeschossen und einer Bauhöhe von rund 8 m im westlichen Anschluss an das St. Elisabeth- Stift in Höhe des Konferenzzentrums. Zu diesem Zweck erfolgt innerhalb der bestehenden Fläche für Gemeinbedarf die planungsrechtliche Umwandlung einer bisherigen Parkplatzfläche in eine überbaubare Fläche mit entsprechenden Baugrenzen. Zulässig wird eine maximal 2-geschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 74,5 m ü.NN. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 43 „St. Josef- Stift“ bleiben von der Änderung unberührt.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a  BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.

Der Bebauungsplan ist seit dem 25.05.2017 rechtskräftig.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de