Mit Urteil vom 14.02.2007 wurde der Bebauungsplanes Nr. 37 "Alter Postweg" für die als Misch- und Gewerbefläche festgesetzten Teilbereiche für unwirksam erklärt.
Für diesen Teilbereich wurde ein neuer Bebauungsplan (Nr. 40) mit der Bezeichnung "Alter Postweg Nord" aufgestellt, welcher insbesondere die Erkenntnisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Sendenhorst zur Steuerung des Einzelhandels berücksichtigt.
Aus der folgenden Übersichtskarte ist die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplans ersichtlich.