Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 40 - Alter Postweg Nord

Mit Urteil vom 14.02.2007 wurde der Bebauungsplanes Nr. 37 "Alter Postweg" für die als Misch- und Gewerbefläche festgesetzten Teilbereiche für unwirksam erklärt.  

Für diesen Teilbereich  wurde ein neuer Bebauungsplan (Nr. 40) mit der Bezeichnung "Alter Postweg Nord" aufgestellt, welcher insbesondere die Erkenntnisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Sendenhorst zur Steuerung des Einzelhandels berücksichtigt.

Aus der folgenden Übersichtskarte ist die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplans ersichtlich.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de