Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 4 - Alte Stadt, 4. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2016 den Bebau- ungsplan Nr. 4 „Alte Stadt“, 4. Änderung als Satzung beschlossen. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan ab dem 24.10.2016 rechtskräftig

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, auf dem Grundstück Gemarkung Sendenhorst, Flur 41, Flurstück 2746 Planungsrecht zur Errichtung einer Anlage für ambulant betreute Pflege- Wohngemeinschaften zu schaffen. Die bestehende Parkplatzfläche eines ehemaligen SB- Marktes wird nicht mehr benötigt und steht für eine innerstädtische Nachverdichtung zur Verfügung. Geplant ist die Festsetzung einer überbaubaren Fläche zur Errichtung eines Gebäudes mit maximal 2 – Vollgeschossen. Städtebaulich stellt die mögliche Bebauung eine Schließung der Baulücke auf dem Eckgrundstück Gartenstraße/ Ladestraße dar.

Da es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung handelt, erfolgte die Durchführung im beschleunigten  Verfahren  gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de