Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 34.1 - „Echterbrock - Teilplan I (Kindergarten)“, 3. Änderung

 

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2019 den Bebauungsplan Nr. 34.1 „Echterbrock - Teilplan I (Kindergarten)“, 3. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans  ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Entsprechend den Vorgaben des Kindergartenbedarfsplans muss die Stadt Sendenhorst kurzfristig weitere Kindergartenplätze zur Verfügung stellen. Hierzu soll auch der Kindergarten an der Kirchbergstraße in Sendenhorst vergrößert und nach Norden erweitert werden. Dafür wurde die Änderung/ Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 34 „Echterbrock“, Teilplan I (Kindergarten) erforderlich. Inhalt der 3. Änderung ist die Erweiterung der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ um ca. 1000m² nach Norden und eine Änderung des Grenzverlaufs zwischen „Fläche für Gemeinbedarf“ und „Verkehrsfläche“ im südlichen Teil des Plangebiets.

Bereits im Herbst 2012 wurde für die Erweiterung des Familienzentrums Maria Montessori in Sendenhorst eine artenschutzrechtliche Potenzialanalyse erstellt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten nach KAISER (2012) nicht zu erwarten ist. Eine Ergänzung der Potenzialanalyse Artenschutz vom Januar 2019 kommt zu dem Schluss, dass die Beurteilung des geringfügigen zusätzlichen Eingriffs durch die sechs Jahre zurückliegende artenschutzrechtliche Potenzialanalyse abgedeckt ist.
Da von der geplanten Änderung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen zu erkennen sind, sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nicht erforderlich. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ergeben sich nicht, es verbleiben keine erheblichen Umweltauswirkungen.

Der Bebauungsplan ist  am 29.07.2019 in Kraft getreten.

 

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de