Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 34 - „Echterbrock“, 4. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 den Bebauungsplan Nr. 34 Echterbrock, 4. Änderung, als Satzung beschlossen. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan ab dem 21.07.2016 rechtskräftig.

Inhalt der Planänderung ist die Umwandlung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbe-stimmung in ein allgemeines Wohngebiet und die Festsetzung einer überbaubaren Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Sendenhorst, Flur 41, Flurstücke 3198 u. 3210 tlw., zum Zweck der Errichtung von Asylbewerberunterkünften. Alle übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans bleiben unberührt.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgt im  beschleunigten  Verfahren  gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de