Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 31 - Westglindkamp - 1. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 31 „Westlindkamp“, 1. Änderung gefasst. Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 04.04.2019 die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen.

Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 „Westlindkamp“ ist die Umwandlung der „privaten Grünfläche“ auf dem Grundstück Gemarkung Sendenhorst, Flur 41, Flurstück 3546 in „allgemeines Wohngebiet“. Analog zum angrenzenden Bereich erfolgt die Zweckbestim-mung „Gemeinschaftsgaragen und Stellplätze“. Garagen und Carports sind mit begrüntem Dach auszuführen, offene Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialen zu gestalten.
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben von der Änderung unberührt.

Es handelt sich um eine Maßnahme im der Sinne der Innenentwicklung. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der   Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen  verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Verfahren ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de