Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 3.1 - Süd-West, 1. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2015 den Bebauungsplan Nr. 3 „Süd-West“, 1. Änderung als Satzung beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist, durch eine Neuaufteilung der Baufenster eine städtebaulich besser gegliederte Bebauung zu erreichen, einer bisher möglichen sehr massiven Bebauungsmöglichkeit entgegenzuwirken und gleichzeitig der Forderung des Städtebaus nach optimaler Nutzung von Innenbereichsgrundstücken zum Schutz des Außenbereichs Rechnung zu tragen.

Da es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung handelt, erfolgte die Durchführung im beschleunigten  Verfahren  gem. § 13a BauGB   ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Inkrafttreten:
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist wurde der Bebauungsplan am 15.10.2015 rechtskräftig.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de