Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 26 „Sport und Freizeitzentrum“, 3. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2020  den Bebauungsplan Nr. 26  „Sport und Freizeitzentrum“, 3. Änderung  als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der 3. Änderung ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit zur baulichen Erweiterung der Kita „Stoppelhopser“ zu sichern und dazu ist die Fläche für Gemeinbedarf um den Be-reich Gemarkung  Sendenhorst, Flur 41, Flurstück 2761 und Teilflächen der Flurstücke 2762, 2955 und 2956 zu erweitern. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26 bleiben von der Änderung unberührt.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Anga-be nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wurde gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden. Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Verfahren ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de