Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 2 „Südost“, 10. Änderung

Der  Ausschuss  für  Stadtentwicklung  und  Umwelt  des  Rates  der  Stadt  Sendenhorst  hat  in öffentlicher  Sitzung  am  29.10.2019  den  Aufstellungsbeschluss  für die  10.  Änderung  des  Bebauungsplans  Nr. 2 „Südost“ gefasst. 

Inhalt 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Südost“ ist es, dass auf dem  Grundstück Gemarkung  Sendenhorst,  Flur  43,  Flurstück  1358  neben  einem  Satteldach mit bis zu  35° Dachneigung  auch  Flachdächer  zulässig  sind. Im  Fall der  Errichtung eines Flachdaches  ist ein oberstes Geschoss als Nicht-Vollgeschoss zulässig. Für Flachdächer wird die maximale Gebäudehöhe (Höhe der Oberkante Attika) auf 76,50 m ü.NN festgesetzt. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2 bleiben von der Änderung unberührt.

Die  Grundzüge  der  Planung  werden  durch  die  Änderung  nicht  berührt.  Die  Durchfüh-rung erfolgte  im  beschleunigten  Verfahren gem.  §  13 a  BauGB  ohne  Durchführung  einer Umweltprüfung gemäß  §  2  Abs.  4  BauGB. Von dem Umweltbericht nach  §  2  a  BauGB,  von  der   Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen  verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wurde gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist gemäß  §  13  Abs.  3  Satz  2  BauGB  nicht  anzuwenden.  Auch die  naturschutzrechtliche  Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 ist im beschleunigten Verfahren ausgeschlossen.

 

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de