Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 19.11.2020 den Bebauungsplan Nr. 19 „Alter Postweg Süd“, 1. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Alter Postweg Süd ist es, durch die Änderung der Festsetzungen die Erschließung der Erweiterungsfläche zu ermöglichen und so eine potentielle Baufläche im Innenbereich zur Schaffung von Wohnraum zu aktivieren.
Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung. Die Grundzüge der bestehenden Bauleitplanung werden nicht berührt. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet.
Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgen ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.
Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist hat der Bebauungsplan am 12.12.2020 Rechtskraft erlangt.