Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 14 „Albersloh, südliche Adolfshöhe“

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2016  den Bebauungsplan Nr. 14 „Albersloh, südliche Adolfshöhe“  als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Wesentliches  Ziel  der  Bauleitplanung  ist  es,  Baurecht für eine Wohnbebauung am westlichen Ortseingang von Albersloh, südlich der Straße Adolfshöhe zu schaffen. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Sendenhorst als Wohnbaufläche dargestellt. Das städtebauliche Konzept sieht entsprechend der Nachfragesituation eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vor, die sich in ihrer Anordnung und Baukubatur an der gegenüberliegenden Bestandsbebauung im Norden orientieren und damit eine homogene Ortseingangssituation bilden.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht, dem Protokoll einer Artenschutzprüfung, einer lärmtechnischen Untersuchung und einem geologischen Gutachten kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist tritt der Bebauungsplan  Nr. 14 „Albersloh, südliche Adolfshöhe“ am 24.10.2016 in Kraft.                                                                                                    

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de