Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Bült“, 8. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 04.04.2019 den Bebauungsplan Nr. 1 „Bült“,  8. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. 

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung der Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Sendenhorst, Flur 41, Flurstück 1910 nach Osten bis auf einen Grenzabstand von jeweils 3,0 m. Innerhalb des neu festgesetzten überbaubaren Bereichs werden eine ein-geschossige Bauweise und Satteldächer mit 22° - 38° Dachneigung sowie Flachdächer zu-gelassen. Die Gebäudehöhe wird mit GH max. 68,5 m ü.NN bei Flachdächern und die First-höhe bei Satteldächern mit FH max. 70,0 m ü.NN  festgesetzt.   Durch die Höhenfestsetzung und die festgesetzte Eingeschossigkeit wird eine unverträgliche Höhenentwicklung der Bebauung im östlichen Grundstücksbereich vermieden. Die übrigen Festsetzungen des rechts-kräftigen Bebauungsplans bleiben von der Änderung unberührt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de