Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 1 „Auf dem Bült“, 7. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 04.04.2019 die formelle Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 „Bült“, 7. Änderung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Dieser Bebauungsplan wird durch den Bebauungsplan Nr. 1 „Bült“,  8. Änderung ersetzt.

Inhalt der Bebauungsplanänderung war die Erweiterung der Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Sendenhorst, Flur 41, Flurstück 1910 nach Osten bis auf einen Grenzabstand von jeweils 3,0 m. Zugelassen werden im Bereich der Baugrenzenerweiterung eine eingeschossige Bauweise mit Staffelgeschoss und Satteldächer mit 22° - 38° Dachneigung. 

 

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de