Bebauungsplan

Bebauungsplan A Nr. 11 „Albersloh Kohkamp, Teilbereich 1“, 2. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 25.02.2021 den Bebauungsplan Nr. 11 „ Albersloh Kohkamp“ , Teilbereich 2, 2. Änderung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Inhalt der 2. Änderung ist die Verschiebung von Baugrenzen im Bereich von Grundstücken, die ursprünglich zur Reihenhausbebauung vorgesehen waren, jedoch mit Einzel / Doppelhäusern bebaut werden. Um in einigen Baufeldern Reihenhäuser weiterhin nicht auszuschließen, wird durch die Neufestsetzung von Baugrenzen auf den entsprechenden Grundstücksflächen eine flexiblere Nutzung ermöglicht. In den textlichen Festsetzungen erfolgt eine Klarstellung bezüglich der Zulässigkeit von Zuwegungen zu den Wohnhäusern und von nicht überdachten Terrassen

Bei den vorgenannten Planänderungen handelt es sich um eine praxisorientierte Anpassung/ Ergänzung der Festsetzungen. Die Grundzüge der bestehenden Planung werden nicht berührt. Es wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan am 26.03.2021 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de