Bebauungsplan

10. Änderung des Flächennutzungsplanes „St. Josef- Stift“

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2021 gemäß § 2 i. V. m. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB), nach abschließender Beschlussfassung über die im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen, den abschlie-ßenden Beschluss zum 10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes mit entspre-chender Begründung hierzu gefasst.

Die Bezirksregierung Münster, als höhere Verwaltungsbehörde, hat die Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB zum o. g. Flächennutzungsplan mit Verfügung vom 14.07.2021 –Aktenzeichen 35.02.01.800-010/2021.0001 erteilt.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sendenhorst am 04.08.2021 in Kraft getreten.

Für die Stellplatzanlage des Sankt Josef-Stifts Sendenhorst wird ein neuer Planungsprozess eingeleitet, der eine Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage in der Ausbauqualität der vorhandenen Anlage vorsieht und auch weiterhin das Angebot ebenerdiger, offener Park-möglichkeiten für Patienten, Gäste und Mitarbeiter sicherstellen soll. Als Teil dieses Prozes-ses wird zudem eine ideale und nachhaltige Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur (PKW und Radverkehr) der Stadt Sendenhorst angestrebt.

Für den Flächennutzungsplan ist ein Planungserfordernis im Sinne des § 1(3) BauGB gegeben, um die Erweiterung planungsrechtlich gemäß den Zielsetzungen zu ordnen. Hierfür soll die von der Stellplatzerweiterung einschließlich optionaler Zufahrt betroffene Teilfläche von der bisherigen Darstellung  einer  Grünfläche/Parkanlage  geändert  und  in  die  -den  Klinikstandort umfassende- Gemeinbedarfsfläche einbezogen werden.

Umweltbericht
Der Umweltbericht wurde im Sinne des § 2 (4) Satz 5 BauGB für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung gemeinsam erstellt.  Bestandteil der Planunterlagen ist der Umweltbericht zur 10.    Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sendenhorst und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43, 5.  Änderung und Erweiterung „St.  Josef-Stift“, Büro Stelzig, Soest, Dezember 2020.

Artenschutzrechtliche Prüfung
Im Zuge des Planverfahrens sind die Belange des Artenschutzes zu beachten. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorschriften ist Anlage der Begründungen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 43, 5. Änderung und Erweiterung das Artenschutzgutachten – Avifauna und Amphibien, Faunistische Gutachten Dipl. Geogr. Michael Schwartze, Warendorf, November 2020

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de