Straßen- und Wegekonzept der Stadt Sendenhorst (2023-2027)

(das nachfolgende Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 13.12.2022 beraten und beschlossen)

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Der Landesgesetzgeber hat zum 01.01.2020 einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ in das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) eingefügt.


Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.


Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme, weder inhaltlicher noch zeitlicher Art. Hierzu bedarf es einer weitergehenden Maßnahmenplanung, ggf. einer Ausschussbefassung und der entsprechenden Mittelbereitstellung im Haushalt. Das Straßen- und Wegekonzept soll möglichst über Jahre im Voraus transparent über anstehende Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen informieren und als Entscheidungsgrundlage zur Mittelbereitstellung dienen. Das Konzept unterliegt jedoch einer fortlaufenden Prüfungs- und Anpassungsnotwendigkeit. So kann es beispielsweise durch Erkenntnisse aus noch zu erstellenden Bodengutachten zu Veränderungen in der vorzusehenden Bauweise (reine Unterhaltung oder Vollausbau) kommen, was wiederum Auswirkungen auf die Beitragspflicht haben kann. Auch kann beispielsweise die Auflage von Förderprogrammen eine Verschiebung bei der zeitlichen Realisierungsplanung mit sich bringen. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die Beschreibung der von Ausbaumaßnahmen betroffenen Abschnitte nicht deckungsgleich sein muss mit dem Abrechnungsgebiet und damit den beitragspflichtigen Anliegern.     

Das vom Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) erlassene Muster ist dahingehend ergänzt worden, dass unter 2.b) ausgeführt wird, ob eine Verbundmaßnahme mit dem Abwasser- und/oder Wasserwerk vorliegt, da sie die Entscheidung über eine Straßenunterhaltung oder Straßenbaumaßnahme maßgeblich beeinflussen kann.  
Darüber hinaus ist unter 2.b) in Überschrift und Einleitungssatz das Wort „voraussichtlich“ ergänzt worden, da im Vorfeld nicht abschließend (insbesondere für alle Teileinrichtungen) geprüft werden kann, ob eine Beitragserhebung erfolgen kann. Vielfach ist zur Prüfung einer Verbesserung z. B. die Vorlage eines Bodengutachtens oder einer lichttechnischen Berechnung erforderlich, welche(s) zum jeweiligen Beschlusszeitpunkt über das Straßen- und Wegekonzept jedoch häufig noch nicht vorliegt.
Darüber hinaus sind die geplanten Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unter 3. aufgenommen worden, für welche von den Eigentümern ein Erschließungsbeitrag nach § 127ff BauGB erhoben wird.

Die Ergänzungen dienen der Gesamtübersicht über alle anstehenden Maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen.

 

2. Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen

2.a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.

Lfd.Nr.StraßennameAbschnitt von - bisGeplante UnterhaltungsmaßnahmeUmsetzung im Jahr
1Bergkampvon Breil bis zum Beginn des Fußweges zur BergstraßeAsphaltdecke, Bordstein, Rinne, Gehwegregulierung2023
2Nachtigallenwegvon Bergkamp bis EndeAsphaltdecke, Bordstein, Rinne2023
3Zeisigwegvon Bergkamp bis EndeAsphaltdecke, Bordstein, Rinne2023
4LangenstraßeEinmündung Prozessionsweg bis Annette-von-Droste-Hülshoff-Str.Nördlicher Gehweg2023
5Oststraße/KirchstraßeEinmündung Osttor bis Einmündungsbereich Nordstr.Beidseitiger Gehweg (kein Vollausbau)2023
6TeckelschlautParkplatz südl. Bahnhofstr. 4 (ehem. Rote Schule)Beidseitiger Gehweg (kein Vollausbau)2024
7HöckerskampEinmündung Teigelkamp bis SüdendammBeidseitiger Gehweg (Kein Vollausbau)2024
8Telgter Str.Ausbaumaßnahmen Straßen NRW für die Fahrbahn, Planung für Gehwege/Radwege etc. in 2023, Umsetzung 20242024
9Mobilstationen Ladestraße und KohkampÖffentlicher Parkplatz, Vorplatz Bahnhof2024/25
10Königsberger WegkomplettUnterhaltung der Fahrbahn(Dünnschicht-Deckenüberzug)2025
11Rohrlandwegvon Einmündung Alverskirchener Str. (K33) bis Einmündung Königsberger WegGehweg Ostseite (kein Vollausbau)2025
12Alverskirchener Str.Rohrlandweg bis Ahrenhorster Bach, Südseite, teilw. NordseiteTeilweise Gehwegregulierung im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme2025/26
13BergstraßeVon Sendenhorster Str. bis WersetalGehweg auf der Westseite (kein Vollausbau)2026
14Annette-von-Droste-Hülshoff-Str.Komplett von Langenstraße bis Hermann-Löns-Str.Beidseitige Gehwege (Schrammbord Ostseite)2027
15Verbindungswege vom Teigelkamp zum Osttor
und zur Teigelkampwiese
Verbindungswege2027

Hinweise:

·       Möglicherweise ergeben sie im Rahmen der Verlegung der Glasfaserkabel 2023 im Innenstadtbereich weitere Maßnahmen der Gehwegregulierung oder zeitliche Verschiebungen bei den geplanten Maßnahmen, die aktuell aber noch nicht näher bestimmbar sind.   

·       Partielle Rinnenregulierungen und Oberflächenbehandlungen oder sonstige kleinteilige Unterhaltungsmaßnahmen wie die Regulierung von Straßenabläufen, kleinflächige Gehwegregulierungen oder Fahrbahnausbesserungen sind in aller Regel nicht planbar. Sie sind vielmehr im Rahmen akut auftretender oder sich verstärkender Schäden kurzfristig zu erledigen. 

Auch Maßnahmen der erstmaligen (jedoch nicht beitragspflichtigen) Herstellung sind nicht in die Liste aufgenommen worden wie z. B. die neuen Fußwegverbindungen über das ehemalige Raiffeisengelände an der Telgter Straße in Richtung Im Wienort und Gartenstraße (2023) oder vom Brennereiweg zum Schörmelweg.

2.b) Geplante voraussichtlich beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen

Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die (voraussichtlich) eine Beitragspflicht auslösen.

Lfd.Nr.StraßennameAbschnitt von - bisKonkrete AusbaumaßnahmeVerbundmaßnahme mit WerkenUmsetzung im Jahr
1MeisenstraßeHauptzug (ohne Stiche)
von Nordtor (L520)
bis Auf der Geist
Fahrbahn, Entwässerung,
(Gehweg beitragsfrei)
Ja –
Kanal
2022
2Breede

Hauptzug (ohne Stich)

von Telgter Str.
bis Kirchbergstr./Böckingwiese
Fahrbahn, Entwässerung
(Gehweg und Beleuchtungsergänzung beitragsfrei)
Nein
2014 Kanal-Inliner, 2012 Wasserleitung
2024
3

Schluse

Hauptzug + westlicher StichFahrbahn, Entwässerung, GehwegeTeilw.2025
4TeigelkampHauptzug  (Stiche ggf. teilweise mit Deckensanierung)Fahrbahn, Entwässerung, Gehwege2026
5KolpingstraßeFahrbahn, Entwässerung, GehwegeJa -
Kanal
2027

Hinweise:

·       Im Rahmen der Reaktivierung der WLE-Strecke ist im Zusammenhang mit der Anlage der Mobilstationen heute nicht auszuschließen, dass in diesem Zusammenhang möglicherweise weitere beitragsfreie oder auch beitragsfähige Ausbaumaßnahmen wie z.B. Busbuchten o.ä. angelegt werden.      

·       Mit dem Begriff „Entwässerung“ sind hier Rinne, Abläufe und Anschlussleitungen an den Kanal zum Zwecke der Straßenentwässerung gemeint, nicht aber der Kanal selbst.   


3. Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB

Lfd. Nr.StraßennameAbschnitt von - bisUmsetzung im Jahr
1Industriewegvon Herkulesweg bis Ende2021/22
2Am Mergelbergvon Schörmelweg bis Alter Postweg2022/23