Wohnungswechsel ab dem 29. August

  1. Zuzug aus Deutschland
    Ein Wohnungswechsel hat keine Auswirkungen mehr. Wir nehmen keine Änderungen mehr vor.
  2. Zuzug aus dem Kreis
    Sie werden für uns nur für die Kreiswahl in das Wählerverzeichnis eingetragen, nicht aber für die Ratswahl.
  3. Umzug innerhalb von Sendenhorst
    Ein Umzug innerhalb des Stadtgebietes hat keine Auswirkungen mehr.
  4. Wegzug aus Sendenhorst nach Deutschland
    Sie verlieren Ihr Wahlrecht. Wir streichen Sie aus dem Wählerverzeichnis. Ihre Briefwahlstimmen werden komplett ungültig.
  5. Wegzug aus Sendenhorst innerhalb des Kreises
    Sie verlieren Ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Wir streichen Sie aus dem Wählerverzeichnis. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden komplett ungültig (Kreistag, Landrat, Stadtrat, Bürgermeister/in).