Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Landtagswahl 2022 ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also ab dem 29. April 2022, in NRW wohnhaft ist und
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.