Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten werden in ein Verzeichnis, dem sog. Wählerverzeichnis, aufgenommen. Automatisch aufgenommen werden in das Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst alle Wahlberechtigten, die am 3. April 2022 (Stichtag) mit Hauptwohnung in Sendenhorst gemeldet sind.

Alle automatisch eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigungskarte, die als Nachweis der Aufnahme in das Wählerverzeichnis dient. Später angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlberechtigung nach Ihrer Eintragung ins Wählerverzeichnis.

Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 25. April bis zum 29. April 2022 im Wahlbüro im Zimmer 106 im Rathaus eingesehen werden. Hierzu erfolgt noch eine öffentliche Bekanntmachung. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Wahlbüro der Stadt Sendenhorst unter 02526/303-211.