Vergabe von Plätzen für Kinder unter drei Jahren zum Kindergartenjahr 2018/2019

Wie in letzter Zeit in den Medien verfolgt werden konnte, nehmen immer mehr Eltern Betreuungsangebote für ihre unterdreijährigen Kinder in Anspruch. Die Auswertung aller Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/19 ergibt auch im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf eine hohe Nachfrage an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie in Tagespflege für Kinder im Alter unter drei Jahren. Dies betrifft auch die Anmeldungen in der Stadt Sendenhorst.

Für das kommende Kindergartenjahr 2018/19 wird es mehr als in den vergangenen Jahren notwendig werden, die Platzvergabe für die unterdreijährigen Kinder eng durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu begleiten. Dies betrifft sowohl die Plätze in Kindertageseinrichtungen als auch die Plätze, die im Rahmen von Kindertagespflege von Eltern angefragt werden. In Absprache mit den Trägern der Tageseinrichtungen, der Tagespflege, den Städten und Gemeinden, dem Kreiselternrat sowie dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf wird die Vergabe der U3-Plätze vielerorts zentral erfolgen. Durch dieses Verfahren soll eine möglichst transparente und bedarfsgerechte Platzzuweisung erreicht werden. Vorrangiges Kriterium bei der Platzvergabe wird die Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein.

Um eine möglichst gerechte Verteilung der Plätze zu gewährleisten, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises alle Eltern der angemeldeten unterdreijährigen Kinder angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen, der für die Bedarfsermittlung mit herangezogen wird, auszufüllen.

Die Stadt Sendenhorst bittet alle betroffenen Eltern auf diesem Wege, den Fragebogen bis zum 07.01.2018 ausgefüllt an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises zu senden, um somit zu einer guten und bedarfsgerechten Platzvergabe zu kommen.