Stadt fördert Vereinsjubiläen

Sendenhorst/Albersloh. Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in seiner letzten Sitzung dieses Jahres die neue Richtlinie zur Gewährung einer Jubiläumszu-wendung an Vereine, Verbände und Organisationen in der Stadt Sendenhorst beschlossen. Mit der Jubiläumszuwendung würdigen Politik und Verwaltung ausdrücklich das vielseitige und hohe ehrenamtliche Engagement der Vereine, Verbände und Organisationen für die Stadtgesellschaft.

Die Stadt Sendenhorst gewährt auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung ste-henden Haushaltsmittel den Vereinen, Verbänden und Organi¬sationen aus der Stadt Sendenhorst, die sich im kulturellen, sportlichen, kinder- und jugend-pflegerischen, kirchlichen, caritativen, sozialen oder sons¬tigen Bereichen aktiv betätigen, Jubiläumszuwendungen.

Zu den kulturellen Vereinen, Verbänden und Organisationen zählen insbeson-dere kirchliche und weltliche Chöre, Instrumental-, Theatervereine/ -gruppen und solche, die Heimat- und Brauchtumspflege betreiben.

Caritative Vereine und Verbände im Sinne dieser Richtlinien sind insbesondere Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, freie Vereinigungen der Jugendwohlfahrt sowie Vereine/ Gruppen, die auf sozialem Sektor gemeinnüt-zig tätig werden.

Als Sportvereine gelten alle Vereine, die dem Landessportbund oder einer anderen vergleichbaren Institution angeschlossen sind.

Vereine des jugendpflegerischen Bereiches sind die nach dem Sozialgesetz¬buch VIII öffentlich anerkannten Jugendverbände und Jugendgemeinschaften.

Zum sonstigen Bereich gehören alle übrigen Vereine, Verbände und Organisa-tionen, wie Kleingarten-, Tierzuchtvereine u.a.
Aus Anlass von Jubiläen können den betreffenden Vereinen, Verbänden und Organisationen folgende Zuwendungen gewährt werden:

25-jähriges Jubiläum    150,00 €

50-jähriges Jubiläum    300,00 €

75-jähriges Jubiläum    450,00 €

100-jähriges Jubiläum    600,00 €

Bei jedem weiteren 25-jährigem Jubiläum kann eine Zuwendung in Höhe von 600,00 € gewährt werden.

Die Förderrichtlinie tritt am 01.01.2020 in Kraft. Anträge für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 können ab sofort bis zum 30.06.2020 formlos an die Stadtverwaltung Sendenhorst, Dienstbereich 4, Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst oder die Emailadresse mai@sendenhorst.de gesandt werden.