Abgabenbescheide der Stadt Sendenhorst für das Jahr 2020

Die Stadtverwaltung Sendenhorst teilt mit, dass die Abgabenbescheide für das Jahr 2020 ab dem 31.01.2020 per Post zugestellt werden. Die Abgabepflichtigen werden gebeten, die Angaben zu überprüfen. Eine Übersicht aller Tarife für die Abgaben und die jeweiligen Ansprechpartner/innen für das Jahr 2020 kann hier eingesehen werden.

Neu in diesem Jahr sind die Gewässerunterhaltungsgebühren. Diese werden ab 2019 rückwirkend auf der Basis des Landeswassergesetzes neu festgesetzt. Sie müssen für die Unterhaltung der Fließgewässer erhoben werden. Die Gewässer sorgen dafür, dass das Regenwasser abfließen kann und Überschwemmungen vermieden werden. Ab 2019 sind ALLE Grundstückseigentümer zu dieser Gebühr heranzuziehen. Die Grundlagen für die Gebühr wurden in 2019 erarbeitet. Mit dem Abgabenbescheid 2020 erhalten Sie die Nachveranlagung für 2019 und die Neufestsetzung für 2020. Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltungs-gebühr finden Sie unter www.sendenhorst.de/gewaessergebuehr.html.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung. Sprechzeiten außerhalb der bekannten Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.