Bekanntmachung einer Satzung

die nachfolgend aufgeführte Satzung wird in der Zeit vom 27.04. – 11.05.2015 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Stadt Sendenhorst

a) in der Ortschaft Sendenhorst: vor dem Rathaus, Kirchstr. 1, (Säule mit Hausbriefkasten)

b) in der Ortschaft Albersloh: an der Verwaltungsnebenstelle, Bahnhofstr. 1

öffentlich bekannt gemacht: