Bekanntmachung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf

die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf zur Abrechnung der Krankenhilfeleistungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde vom Kreis Warendorf genehmigt und im Amtsblatt des Kreises Warendorf veröffentlicht. In der Zeit vom 28.11. – 12.12.2014 wird sie durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Stadt Sendenhorst

a) in der Ortschaft Sendenhorst: vor dem Rathaus, Kirchstr. 1, (Säule mit Hausbriefkasten)

b) in der Ortschaft Albersloh: an der Verwaltungsnebenstelle, Bahnhofstr. 1

öffentlich bekannt gemacht.