Bekanntmachung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

die nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wurden von der Bezirksregierung Münster genehmigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster veröffentlicht. In der Zeit vom 29.04. - 13.05.2013 werden sie durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Stadt Sendenhorst
 
a) in der Ortschaft Sendenhorst: vor dem Rathaus, Kirchstr. 1, (Säule mit Hausbriefkasten)
 
b) in der Ortschaft Albersloh: an der Verwaltungsnebenstelle, Bahnhofstr. 1
 
ebenfalls öffentlich bekannt gemacht:
 
1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 5 Abs. 7 LAbfG NRW i. V. m. § 23 Abs.1 Alt. 1, Abs. 2 Satz 1 GkG NRW über die Übernahme der Aufgaben Sammeln und Befördern von schadstoffhaltigen Abfällen durch den Kreis Warendorf
 
2. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 5 Abs. 7 LAbfG NRW i. V. m. § 23 Abs.1 Alt. 1, Abs. 2 Satz 1 GkG NRW über die Übernahme der Aufgaben Sammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen durch den Kreis Warendorf