Wohnen

Appell von Bürgermeister Berthold Streffing: " Bitte stellen Sie Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung“

In der Bundesrepublik Deutschland werden dieses Jahr etwa 800.000 asylsuchende Menschen erwartet. Die aktuellen Zahlen übertreffen bei weitem die Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Dies erfordert von allen Beteiligten enorme Anstrengungen, die nur gemeinsam geschultert werden können. Die Stadt Sendenhorst muss in diesem Jahr voraussichtlich bis zu 200 Flüchtlinge aufnehmen. 87 Personen wurden der Stadt in diesem Jahr bisher zugewiesen.

"Aus vielen Ländern der Erde suchen zurzeit zahlreiche Menschen Zuflucht und Hilfe in Deutschland. Sie werden politisch verfolgt, es herrscht Krieg in den Heimatländern, ihre Dörfer wurden zerstört, viele haben alles verloren und fliehen aus Angst vor Gräueltaten, Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit. Wenn es diesen Menschen unter oftmals unvorstellbaren Entbehrungen gelungen ist, zu uns nach Deutschland zu flüchten, sind sie beseelt von der Hoffnung, dass sie wieder als Menschen gewürdigt werden und ein Leben ohne tagtägliche existentielle Not führen können", heißt es in einem Appell von Bürgermeister Berthold Streffing. "Wir stellen uns dieser Herausforderung und wollen alles tun, um die damit verbundenen Probleme zu meistern. Dazu sind wir auch auf Ihr Verständnis und Ihre konkrete Mithilfe angewiesen!"

Bürgermeister Streffing appelliert deshalb an alle, kurzfristig weiteren bewohnbaren Wohnraum für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Wer eine Unterbringung anbieten kann, wendet sich bei der Stadt Sendenhorst bitte an Sabrina Elkmann, Telefon 02526/303-134, Email elkmann(at)sendenhorst.de oder an Stefanie Rexeisen, Telefon 02526/303-169, Email rexeisen(at)sendenhorst.de.

"Es wäre ein wunderbarer Beitrag gelebter Willkommenskultur, wenn wir für die Betroffenen, Einzelpersonen, aber auch Familien mit Kindern, einen eigenen Wohnraum bereitstellen könnten" so der Bürgermeister in seinem Appell.

Um die Betreuung der Asylbewerber in der Stadt Sendenhorst kümmert sich seit den 1990iger Jahre mit großem Engagement der Deutsch-Ausländischen Freundeskreis Sendenhorst e.V. Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr die Arbeiterwohlfahrt mit der sozialen Betreuung der Flüchtlinge beauftragt.

 

Öffentliche Förderung zum Bau oder Umbau von Wohnraum für Flüchtlinge

Für Personen, die Interesse daran haben Wohnraum für Flüchtlinge neu zu schaffen oder aber im Bestand umzubauen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen derzeit eine attraktive öffentliche Förderung an:

Im Juni dieses Jahres hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge“ in Kraft gesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu leisten, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden. Gefördert wird Wohnraum für Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und Asylbewerber im Sinne des Asylverfahrensgesetzes, die keinen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins haben.

Die Förderung bezieht sich auf

• bauliche Maßnahmen zum Neubau von Wohnraum,

• die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand mit wesentlichem Bauaufwand (mehr als 650 Euro Baukosten je qm Wohnfläche) worunter auch der Umbau beispielsweise von Bürogebäuden zu Wohnraum fällt, sowie

• Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum mit einem Bauaufwand von weniger als 650 € je qm Wohnfläche.

Gefördert werden nachhaltig nutzbare Wohnungen, die nach Wegfall des Bedarfs für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bis zum Ende der jeweiligen Zweckbindung (i. d. R. 15 oder 20 Jahre) als normale Sozialwohnung für Personen mit Wohnberechtigungsschein genutzt werden können.

Auf Darlehensbasis werden attraktive Förderkonditionen einschließlich Tilgungsnachlässe gewährt. So ist das Baudarlehen für die Dauer der Zweckbindung bei der Förderung in Gemeinden der Mietniveaus M1 und M2 mit 0,5 % und bei der Förderung in Gemeinden der Mietniveaus M3 und M4 mit 0 % bis zum Ablauf des zehnten Jahres, danach mit 0,5 % zu verzinsen. Nach Ablauf der Zweckbindung wird das Baudarlehen marktüblich verzinst. Des Weiteren wird auf die Darlehenssumme, die sich auch auf die Darlehensgrundpauschaule bezieht, in den Mietniveaus M1 bis M3 ein Tilgungsnachlass bis zur Höhe von 10 % und in M4 bis zur Höhe von 20 % gewährt. Die Stadt Sendenhorst ist dem Mietniveau M4 zugeordnet.

Finanzierung: Wohnraum für Flüchtlinge

Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge

Ansprechpartner

Sabrina Elkmann
Tel.: 02526/303-134
E-Mail: elkmann(at)sendenhorst.de

Stefanie Rexeisen
Tel.: 02526/303-169
E-Mail: rexeisen(at)sendenhorst.de

Wohnen

Appell von Bürgermeister Berthold Streffing: " Bitte stellen Sie Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung“

In der Bundesrepublik Deutschland werden dieses Jahr etwa 800.000 asylsuchende Menschen erwartet. Die aktuellen Zahlen übertreffen bei weitem die Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Dies erfordert von allen Beteiligten enorme Anstrengungen, die nur gemeinsam geschultert werden können. Die Stadt Sendenhorst muss in diesem Jahr voraussichtlich bis zu 200 Flüchtlinge aufnehmen. 87 Personen wurden der Stadt in diesem Jahr bisher zugewiesen.

"Aus vielen Ländern der Erde suchen zurzeit zahlreiche Menschen Zuflucht und Hilfe in Deutschland. Sie werden politisch verfolgt, es herrscht Krieg in den Heimatländern, ihre Dörfer wurden zerstört, viele haben alles verloren und fliehen aus Angst vor Gräueltaten, Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit. Wenn es diesen Menschen unter oftmals unvorstellbaren Entbehrungen gelungen ist, zu uns nach Deutschland zu flüchten, sind sie beseelt von der Hoffnung, dass sie wieder als Menschen gewürdigt werden und ein Leben ohne tagtägliche existentielle Not führen können", heißt es in einem Appell von Bürgermeister Berthold Streffing. "Wir stellen uns dieser Herausforderung und wollen alles tun, um die damit verbundenen Probleme zu meistern. Dazu sind wir auch auf Ihr Verständnis und Ihre konkrete Mithilfe angewiesen!"

Bürgermeister Streffing appelliert deshalb an alle, kurzfristig weiteren bewohnbaren Wohnraum für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Wer eine Unterbringung anbieten kann, wendet sich bei der Stadt Sendenhorst bitte an Sabrina Elkmann, Telefon 02526/303-134, Email elkmann(at)sendenhorst.de oder an Stefanie Rexeisen, Telefon 02526/303-169, Email rexeisen(at)sendenhorst.de.

"Es wäre ein wunderbarer Beitrag gelebter Willkommenskultur, wenn wir für die Betroffenen, Einzelpersonen, aber auch Familien mit Kindern, einen eigenen Wohnraum bereitstellen könnten" so der Bürgermeister in seinem Appell.

Um die Betreuung der Asylbewerber in der Stadt Sendenhorst kümmert sich seit den 1990iger Jahre mit großem Engagement der Deutsch-Ausländischen Freundeskreis Sendenhorst e.V. Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr die Arbeiterwohlfahrt mit der sozialen Betreuung der Flüchtlinge beauftragt.

 

Öffentliche Förderung zum Bau oder Umbau von Wohnraum für Flüchtlinge

Für Personen, die Interesse daran haben Wohnraum für Flüchtlinge neu zu schaffen oder aber im Bestand umzubauen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen derzeit eine attraktive öffentliche Förderung an:

Im Juni dieses Jahres hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge“ in Kraft gesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu leisten, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden. Gefördert wird Wohnraum für Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und Asylbewerber im Sinne des Asylverfahrensgesetzes, die keinen Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins haben.

Die Förderung bezieht sich auf

• bauliche Maßnahmen zum Neubau von Wohnraum,

• die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand mit wesentlichem Bauaufwand (mehr als 650 Euro Baukosten je qm Wohnfläche) worunter auch der Umbau beispielsweise von Bürogebäuden zu Wohnraum fällt, sowie

• Maßnahmen zur Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum mit einem Bauaufwand von weniger als 650 € je qm Wohnfläche.

Gefördert werden nachhaltig nutzbare Wohnungen, die nach Wegfall des Bedarfs für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bis zum Ende der jeweiligen Zweckbindung (i. d. R. 15 oder 20 Jahre) als normale Sozialwohnung für Personen mit Wohnberechtigungsschein genutzt werden können.

Auf Darlehensbasis werden attraktive Förderkonditionen einschließlich Tilgungsnachlässe gewährt. So ist das Baudarlehen für die Dauer der Zweckbindung bei der Förderung in Gemeinden der Mietniveaus M1 und M2 mit 0,5 % und bei der Förderung in Gemeinden der Mietniveaus M3 und M4 mit 0 % bis zum Ablauf des zehnten Jahres, danach mit 0,5 % zu verzinsen. Nach Ablauf der Zweckbindung wird das Baudarlehen marktüblich verzinst. Des Weiteren wird auf die Darlehenssumme, die sich auch auf die Darlehensgrundpauschaule bezieht, in den Mietniveaus M1 bis M3 ein Tilgungsnachlass bis zur Höhe von 10 % und in M4 bis zur Höhe von 20 % gewährt. Die Stadt Sendenhorst ist dem Mietniveau M4 zugeordnet.

Finanzierung: Wohnraum für Flüchtlinge

Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge

Ansprechpartner

Sabrina Elkmann
Tel.: 02526/303-134
E-Mail: elkmann(at)sendenhorst.de

Stefanie Rexeisen
Tel.: 02526/303-169
E-Mail: rexeisen(at)sendenhorst.de