Bebauungsplan

8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Albersloh

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in seiner Sitzung am 05.07.2018 den abschließenden Beschluss zum 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes mit entsprechender Be-gründung hierzu gefasst.

Die Bezirksregierung Münster als höhere Verwaltungsbehörde, hat die Genehmigung zum  o. g. Flächennutzungsplan mit Verfügung vom 02.08.2018 Aktenzeichen 35.02.01.800-010/2018.0001 erteilt.

Vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs an Wohnbauflächen im Ortsteil Albersloh, der im Rahmen der Innenentwicklung nicht mehr gedeckt werden kann, hat die Stadt Sen-denhorst beschlossen, eine maßvolle Entwicklung weiterer Wohnbauflächen am süd- östli-chen Siedlungsrand von Albersloh zu schaffen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Sendenhorst weist das Plangebiet überwiegend als „Wohnbaufläche“ aus. Entlang des Alsterbachs trifft der Flächennutzungsplan die Darstellung „Grünfläche“. Ein kleiner Teilbe-reich am Westrand ist bereits bebaut, wurde ehemals teilweise gewerblich genutzt und ist als „gemischte Baufläche“ dargestellt.

Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 „Albersloh Kohkamp“ wurde die 8. FNP-Änderung durchgeführt. Ziel ist die Umwandlung der bisherigen gemischten Baufläche in Wohnbaufläche, eine teilweise Umwandlung der am Ostrand des Plangebiets dargestellten Grünfläche in Wohnbaufläche sowie die Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung.

Eine weitere, Flächennutzungsplanänderung im Bereich Albersloh betrifft das Grundstück der ehemaligen „Roten Schule“. Hier sieht die zukünftige Bauleitplanung den Abriss des ehemaligen Schulgebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses vor. Da das Schul-grundstück noch als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweck-bestimmung „Schule“ darge-stellt war, erfolgte hier eine Umwandlung der Darstellung in „Wohnbaufläche.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de