projektbezogene Kulturförderung

Die Stadt Sendenhorst fördert die in der Stadt Sendenhorst kulturell tätigen Vereine nach den Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an kulturell tätige Vereine in der Stadt Sendenhorst – Kulturförderrichtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Ziel der Förderung kulturell tätiger Vereine in der Stadt Sendenhorst ist es, die Vereine dafür zu gewinnen, die Stadt Sendenhorst bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzeptes „Stadt der Stimme“ zu unterstützen. Dabei kommt der Stärkung der musikalisch-künstlerischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in den Kulturvereinen eine besondere Bedeutung zu. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Die Gewährung von Zuschüssen kann grundsätzlich nur an Vereine erfolgen, die

  • im Vereinsregister eingetragen sind,
  • ihren Sitz und/oder ihr Betätigungsfeld in der Stadt Sendenhorst haben,
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen und
  • angemessene Mitgliedsbeiträge erheben

Informationen:
Stadt Sendenhorst
Dienstbereich 3
Sachgebiet 41 Familien, Kultur und Weiterbildung
Martina Bäcker
Kirchstr. 1
48324 Sendenhorst
Tel.: 02526/303-112
Fax: 02526/303-100
E-Mail: baecker(at)sendenhorst.de